Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Fliesen Center Tirol GmbH

Stand Juli 2024

 

Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Durch die Auftragserteilung gelten diese als anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern, erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

1. PREISE:

- Alle unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, stets freibleibend.

- Bei Ausschreibungen und bei Anforderungen von Angeboten haftet der Kunde dafür, dass alle erforderlichen Angaben

- nach den aktuellen technischen Normen

- enthalten sind.

- Bei diversen Fliesen beinhaltet die verrechnete Menge auch den Fugenabstand in verlegtem Zustand.

 

2. AUFTRÄGE:

- Aufträge, die an uns vergeben werden, auch solche basierend auf einem Angebot von uns, sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

- Mengenangaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen erfolgen ohne Gewähr. Der Kunde ist eigenverantwortlich für die Kontrolle der angegebenen Produkte, Formate, Farben, Rutschsicherheiten etc. und Mengen.

- Die Stornierung eines Auftrages ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von uns möglich.

- Beim Auftrag einer Sonderbestellung ist eine Stornierung ausgeschlossen.

 

3. TRANSPORT - VERSAND:

- Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellungen und/oder Hebearbeiten auf der Baustelle. Diese Leistungen können von uns auf Wunsch, gegen gesonderte Verrechnung und Bezahlung, erbracht werden.

- Zustellungen an einem bestimmten Tag können nur insofern gewährleistet werden, als auch das Lieferwerk den vereinbarten Liefertermin einhält und keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftreten.

- Die Lieferung durch uns zur Baustelle bedeutet Lieferung mit Abladen durch den Anlieferer, unter der Voraussetzung einer befahrbaren Straße mit schweren LKW´s mit Kran-Vorrichtung. Erschwernisse, Verzögerungen und Behinderungen gehen zu Lasten des Empfängers/Kunden.

- Ein angegebener Liefertermin ist grundsätzlich unverbindlich.

- Schadenersatzforderungen des Kunden und/oder der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Wird eine ausdrückliche verbindliche Lieferzeit überschritten, hat der Kunde unter Ausschluss sonstiger Schadenersatzansprüche nur das Recht, uns eine Nachfrist von 4 Wochen und bei Sonderbestellungen 8 Wochen zu setzen und bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Für den Fall der Selbstabholung von Waren am Betriebsstandort der Fliesen Center Tirol GmbH (FCT) durch Kunden bzw. ihnen zuzurechnende Personen (insgesamt nachfolgend als Abholer bezeichnet) gilt Folgendes:

Der Abholer hat eigenverantwortlich für die Verladung der Ware Sorge zu tragen und dafür zu sorgen, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und darüber hinaus verkehrs- und betriebssicher gesichert und verstaut ist. Die Ladungssicherungspflicht obliegt ausschließlich dem Abholer. Dies gilt auch dann, wenn die Ware durch Mitarbeiter von FCT auf die Ladefläche oder in den Laderaum des Fahrzeugs des Abholers gestellt worden ist. Sofern Mitarbeiter von FCT bei der Verladung, Verstauung oder Sicherung der Ladung mitwirken, sind sie als Erfüllungsgehilfen des Abholers anzusehen.

FCT übernimmt keine Haftung für eine allfällige Überladung des Fahrzeugs des Abholers. Der Abholer hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Höchstgrenzen für die Nutzlast und das Gesamtgewicht des Fahrzeugs eingehalten werden. Auf die Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers betreffend Beladung und Betriebssicherheit des Fahrzeugs nach den Bestimmungen der § 101 und § 102 Abs 1 KFG wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Verladung, Verstauung, Ladungssicherung und Beförderung der Ware erfolgt daher ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Abholers.

Der Abholer ist verpflichtet, selbst eine ausreichende Menge an geeigneten Ladungssicherungsmitteln (Antirutschmatten, Spanngurte, etc.) mitzuführen. FCT stellt keine Ladungssicherungsmittel zur Verfügung. Der Abholer hat vor Beginn der Verladung zu kontrollieren, ob die Ware für die Beförderung in seinem Fahrzeug transportsicher verpackt ist und eine geeignete Ladeeinheitensicherung aufweist, und allfällige Bedenken FCT unverzüglich mitzuteilen.

FCT haftet mit Ausnahme von vorsätzlichem Handeln  nicht für Schäden, die auf Umstände während der Verladung zurückzuführen sind; diese fallen ausschließlich in die Haftungssphäre des Abholers.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

- Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt, oder lt. schriftlicher Vereinbarung und ohne Abzug

- bei Kompensationsverbot. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem aktuellen Diskontsatz der Nationalbank

- jedoch mindestens 1% pro Monat

- als vereinbart und der Kunde übernimmt sämtliche Kosten/ Gebühren (z.B. Mahn- und Inkassospesen) auch im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Einbringlichmachung der jeweiligen Forderung (z.B. Betreibungen durch Inkassobüros, des Kreditschutzverbandes von 1870, Anwälte oder eigene Schritte).

- Einlangende Zahlungen werden erst auf die genannten Kosten, sodann auf Zinsen und Nebengebühren und zuletzt auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren angerechnet. Wechsel und Zahlungen per Anweisung werden nur zahlungshalber anerkannt. Sämtliche bei Zahlung mit Akzept oder Kundenwechsel anfallenden Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

- Das Datum der Rechnung ist für den Zahlungstermin in allen Fällen und selbst dann maßgeblich, wenn der Kunde aus Gründen, für die wir keine Schuld tragen, die Ware verspätet erhalten sollte.

- Überschreitung des Zahlungstermins oder der Eintritt mangelnder Bonität des Kunden, sowie sonstige wichtige Gründe berechtigen uns wahlweise zum Vertragsrücktritt, zur Verlängerung der Lieferfrist oder zur sofortigen Fälligstellung aller offenen Rechnungen, ohne Rücksicht auf etwaig vereinbarte Zahlungsfristen, und all dies, ohne dass hierdurch ein Erfüllungs- oder Schadenersatzanspruch gegen uns begründet wird.

- Eingeräumte Boni und Rabatte sind mit dem rechtzeitigen Eingang der vollständigen Zahlung bedingt.

 

5. QUALITÄT:

- Wir gewährleisten die der österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität.

- Zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit sind nur die behördlichen Prüfstellen maßgeblich.

- Alle Lieferungen von keramischen Fliesen und Bodenplatten, Naturstein und Kunstmarmor weisen untereinander Nuancierungen auf und sind mit dem Muster nie hundertprozentig identisch; Abweichungen in Farbe und Struktur stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

- Die Ware ist vor der Verlegung auf Qualität, Richtigkeit und Unversehrtheit

- Oberflächen, Kaliber und Tonalität - vom Kunden und/oder seinen Gehilfen und Ausführenden zu prüfen.

 

6. BEANSTANDUNGEN:

- Beanstandungen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft der Sendung an deren Bestimmungsort zu unserer Kenntnis gebracht werden. Auch im Falle einer Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Voraussetzung für die Beanstandung ist, dass sich die Ware noch am Orte und im Zustande der Anlieferung, d.h. bei Keramik und Naturstein unverlegt, befindet.

- Bei begründeter Beanstandung kommt nur eine Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Vertrages oder Ersatzlieferung in Frage. Schadenersatzansprüche des Kunden darüber hinaus sind ausgeschlossen.

- Die Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend. - Die Haftung für Frostschäden wird ausgeschlossen.

- Versteckte Mängel, die nach Verlegung des Materials auftreten, müssen vor der Entfernung zur Beweissicherung beanstandet werden. Sie dürfen erst nach Besichtigung durch einen Vertreter des Lieferwerkes und schriftlicher Ersatzzusage entfernt werden.

 

7. BRUCHSCHADEN:

- Der Versand erfolgt auf alle Fälle auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung.

- Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Übernahme der Ware.

 

8. EIGENTUMSVORBEHALT:

- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebenforderungen (auch Zinsen und Kosten) der vertragsgegenständlichen Waren bleiben diese unser alleiniges Eigentum.

- Bei Eingriffen Dritter (Pfändung) hat der Kunde sofort Mitteilung davon an uns zu machen. Der Kaufpreis ist mit der Übernahme der Ware fällig. Wer spätere Fälligkeit des Kaufpreises in Anspruch nimmt, stimmt dem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung (samt Nebenforderungen) zu.

- Bei Wechselzahlung erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht bei Übergabe der Urkunde, sondern erst bei deren endgültiger Einlösung, wobei alle mit Wechselgeschäften verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden gehen.

- Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, zu be- und verarbeiten oder zu vereinigen. Er verpflichtet sich, die Kaufpreisforderung aus einer etwaigen Weiterveräußerung an unser Unternehmen abzutreten und die entsprechenden Vermerke in seinen Büchern und Fakturen anzubringen.

- Im Falle einer Be- und Verarbeitung sowie Vereinigung geht das Eigentumsrecht anteilig auf das Endprodukt über.

 

9. SONDERBESTELLUNGEN:

- Als Lieferzeit gilt die bestätigte ab-Werk-Lieferzeit des Erzeugers zuzüglich eines normalen Zeitraumes für Transport und Manipulation. Wird eine ausdrückliche verbindliche Lieferzeit überschritten, hat der Kunde unter Ausschluss sonstiger Schadenersatzansprüche nur das Recht, uns eine Nachfrist von 8 Wochen zu setzen und bei Nichteinhaltung dieser Nachfrist vom Kaufvertrag zurück zu treten.

- Stornierungen oder Rücknahmen von Sonderbestellungen sind ausnahmslos n i c h t möglich.

- Sonderbestellungen werden vom Lieferwerk und auch von uns nur in vollen Paketen abgegeben. Es ist daher in den meisten Fällen die zur Auslieferung gelangende Menge etwas größer

- diese Mehrmenge muss vom Kunden angenommen und bezahlt werden.

- Mängelrügen müssen bei Empfang, spätestens vor der Verlegung bzw. der Montage der Artikel begründet, bewiesen und innerhalb der gesetzlichen Frist nach Europäischem Handelsrecht bekanntgegeben werden.

- Erst nach Einlangen der unterfertigten Auftragsbestätigung bestellen wir die Ware beim Lieferwerk.

- Eine verspätete Aufragserteilung des Kunden entbindet uns von der zugesagten Lieferzeit. Vorbehaltlich Zwischenverkauf.

 

10. RETOUREN VON LAGERWARE:

- Wir sind nicht verpflichtet Ware zurück zu nehmen - wir sehen die Retournahme von Lagerware als freiwilligen Kundenservice.

- Die mängelfreie Ware MUSS in Tonalität & Kaliber bei uns lagernd sein.

- Angebrochene Gebinde werden nicht zurückgenommen.

- Die Rückgabe muss innerhalb von 30 Tagen ab Lieferdatum erfolgen.

- Es werden generell 15 % Manipulationsgebühr vom Warenwert verrechnet und bei der Gutschrift der Waren in Abzug gebracht. Ausnahme sind die Europaletten

- diese werden separat geregelt.

 

11. GERICHTSSTAND:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Die vorstehenden Punkte unterliegen dem Konsumentenschutzgesetz, BGBI. 140/1979 vom 8. März 1979.

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